Kanzlei für Urheber- und Entertainmentrecht, allgemeines Zivilr
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Musikrecht


Durch die langjährige Tätigkeit als professioneller Musiker und Mitarbeiter einer Plattenfirma und eines Musikverlages, ist mir die Praxis des Musikgeschäftes und -rechtes aus dem Blickwinkel des Künstlers bekannt.

Die Kenntnis der Gebräuche und Erfordernisse der Branche ist ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der erfolgreichen Planung einer Karriere als Musiker. Gerade dieser Bereich wird von vielen Künstlern unterschätzt und vernachlässigt. Dabei beweist sich täglich, dass nur derjenige Künstler erfolgreich ist, der neben der künstlerischen auch die geschäftliche Seite des Musiklebens beherrscht.

Aus diesem Grund biete ich Musikern und Bands Beratung in allen Fragen des Musikrechts an. Dies umfasst einerseits alle rechtlichen Probleme, z.B. Fragen bezüglich GEMA und GVL, Verlagsverträge, Künstlerexklusiv- und Bandübernahmeverträge, etc., sowie urheberrechtliche Probleme.

Darüber hinaus hat der Künstler auch die Möglichkeit einer allgemeinen Beratung. Dies kann bei besonderen Problemstellungen helfen, größere Sicherheit bei allen strategischen Entscheidungen der Karriereplanung und -förderung zu gewinnen.
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Marc Turiaux