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Die Kosten einer Beratung
Oft steht bei der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe und Beratung die
Kostenfrage im Vordergrund. Man zögert mit dem Gang zum Anwalt oder verzichtet völlig darauf, weil man Kosten in unkalkulierbarer Höhe befürchtet.
Leider zeigt die Erfahrung, dass dies am Ende meist die kostspieligere Taktik
ist, weil man sich erst beraten lässt, wenn es bereits „brennt“. Eine frühzeitige anwaltliche Erstberatung kann oft helfen, spätere Kosten und den damit einhergehenden Ärger zu vermeiden.
Aus diesem Grund biete ich Ihnen eine kurze Erstberatung von maximal 60 Minuten
zu einem Pauschalpreis von 50
€ zuzüglich Mehrwertsteuer an. Sollten wir Ihr Problem in dieser Zeit bereits lösen, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Wenn sich abzeichnet, dass Ihr Anliegen zu umfangreich und komplex ist, um es in
der gegebenen Zeit zu bearbeiten, so erhalten Sie eine Einsch
ätzung der Erfolgsaussichten und der zu erwartenden Kosten.
So ist garantiert, dass für Sie die Kostengrenze der Kurzberatungspauschale nicht überschritten wird. Dies auch unabhängig davon, ob sich Ihr Anliegen durch die Kurzberatung bereits erledigt hat,
oder Sie sich aus anderen Gründen entscheiden, die Sache nicht weiter zu verfolgen.
Sollten Sie sich entschließen, der Kanzlei den Auftrag zur Verfolgung Ihres Rechtes zu erteilen, so werden
die Kosten der Kurzberatung auf die Anwaltsgebühr angerechnet.
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